F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen
Wann sind energetische Anwendungen und Clearings NICHT sinnvoll?
Wann sind energetische Anwendungen und Clearings fürs Leben sinnvoll?
Wenn Sie das Gefühl haben …
Dann ist eine energetische Anwendung & Clearing sinnvoll, weil es ...
Gibt es „Nebenwirkungen"?
Es ist möglich, dass sich Ihr Körper für seine Selbstheilung Ruhe verschafft und mit körperlichen Symptomen reagiert.
Geben Sie ihm die Zeit die er braucht und gewähren Sie ihm die Ruhephase.
Wie lange dauert eine energetische Anwendung?
Prinzipiell dauert eine Anwendung so lange, bis Energiestörungen entlang des dargestellten Problems aufgelöst sind.
Die gesamte Sitzung, bestehend aus Vorgespräch, Clearing und Nachgespräch dauert 1 Stunde bis 1,5 Stunden. Auch die Vorbereitungs- und Nachbearbeitungszeit werde ich mit einberechnen.
Was kostet eine energetische Anwendung?
1 Sitzung á ca. 1 Stunde = 30,- EUR,-
Was ist, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können?
Ich bitte Sie, den Termin mindestens 48 h vor Fälligkeit abzusagen. Ich habe einen straffen Terminkalender und immer wieder auch "Notfall-Termine", die ich nur bei zeitgerechter Absage anbieten kann.
Daher bitte um Verständnis für die Verrechnung einer Ausfallsgebühr von 50% eines üblichen Termins.
Was passiert zwischen den energetischen Anwendungen?
Zwischen den Anwendungen passiert die eigentliche "Selbstheilung". Ihr Energiekörper ordnet sich neu. Diese Zeit wird unterschiedlich wahrgenommen. Meist passieren Veränderungen im seelischen, aber auch im körperlichen Bereich.
Wichtig ist das Dranbleiben am Thema.
Wie läuft eine energetische Fernanwendung ab?
Sie wenden sich per Mail an mich und geben mir vorab ihre Daten durch. Danach werde ich die Austestung machen und ihnen berichten, was sich gezeigt hat. Sie dürfen entscheiden, welche Themen/Störungen sie bearbeiten möchten und wir legen eine Anwendungsreihenfolge fest. Im zwei Wochen Rhythmus werden die Themen in der richtigen Reihenfolge bearbeitet. Vor jeder Ausleitung werde ich mich aber immer per Mail bei Ihnen melden um ein Feedback von ihrem aktuellen Befinden zu bekommen. Sobald die Themen vom der Austestung bearbeitet sind, ist auch die energetische Fernanwendung beendet. Von der Wirkungsweise der Sitzung gibt es keinen Unterschied, da es in der energetischen Welt weder Raum noch Zeit gibt.
Wie wird die energetische Fernanwendung beglichen?
Die Fernsitzung ist im vorhinein zu begleichen. Hierzu sende ich Ihnen eine Rechnung, den Plan der energetischen Anwendungsreihenfolge und das Aufklärungsformular. Sobald die Rechnung beglichen ist und ich das Aufnahmeformular ausgefüllt und unterschrieben habe beginnt die erste Ausleitung.
Wie ist der Ablauf einer energetischen Anwendung für Tiere?
Der Ablauf einer Sitzung für Tiere ähnelt dem Ablauf der energetischen Fernanwendung. Sie schildern mit per Telefon/Mail kurz die Thematik ihres Tieres und senden mir ein Foto. Danach ist der Ablauf derselbe wie bei der energetischen Fernanwendung.
1. Allgemeine Geschäfts Bestimmungen:
Bei allen in diesen Bedingungen verwendeten funktions- und personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Für sämtliche Rechtsgeschäfte mit uns gelten die nachstehenden Bedingungen und sind diese ausschließlich maßgebend, sofern nicht mit dem Klienten anderslautende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Aufträge (Termine) sind dann angenommen, wenn sie telefonisch oder per Email vereinbart wurden und/oder das Aufklärungsformular unterzeichnet wurde. Anderslautende Bedingungen des Klienten gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich
anerkannt wurden. Werden mit dem Klienten von diesen Bedingungen abweichende
Einzelvereinbarungen getroffen, wird dadurch die Geltung der nicht berührten Geschäfts- bedingungen nicht betroffen. Soweit einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen ungültig sind oder ungültig werden, sind sie auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen und gesetzlicher
Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck entsprechen.
Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt. Gerichtsstand:
Sofern zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen,
ist das Landesgericht Feldkirch – (Firmensitz: 6800 Feldkirch, Mutterstrasse
15) Wahlgerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Bestand und der Auflösung
der mit dem Klienten getroffenen Vereinbarung.
Es gilt österreichisches Recht als vereinbart. Schadenersatzforderungen sowie
Rückgriffsansprüche des Klienten, welcher Art auch immer, werden
ausgeschlossen, sofern die den Schaden auslösenden Umstände von uns nicht durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Im Aufklärungsformular
werden Sie vorab auf folgendes hingewiesen und angewiesen dies mit Ihrer Unterschrift zur
Kenntnis zu nehmen.
Ich werde hiermit darauf hingewiesen, dass
keinesfalls einen Arztbesuch, ärztliche oder psychotherapeutische oder sonstige, heilkundliche Behandlung und diagnostische Tätigkeit ersetzen. Von Ärzten verschriebene Medikamente dürfen keinesfalls ohne Absprache mit dem behandelnden Arzt abgesetzt oder anders als verschrieben eingenommen werden. In einem Medizinischen Notfall wende ich mich ausschliesslich an medizinisches Fachpersonal.
caelestia – Nicole Schwendinger arbeitet mit den blockierenden Energien im Energiesystem
des Klienten – dies dient der Wiederherstellung und Harmonisierung der körpereigenen Energiefelder – und gibt keine Heilversprechen ab. Sämtliche Aussagen und Ratschläge sind keine Diagnosen sondern stellen reine energetische Zustandsbeschreibungen dar.
Ich trage für meinen Prozess und die Teilnahme bei o.gen. Angeboten selbst die Verantwortung.
caelestia – Nicole Schwendinger verpflichtet sich der Verschwiegenheit.
Ich habe vor Unterschriftsleistung obigen Inhalt genauestens gelesen, vollinhaltlich verstanden und
gutgeheißen.
2. Begriffsbestimmung:
Die vorliegenden Bedingungen gelten für uns im Rahmen des freien Gewerbes
"Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit" mittels einer oder mehrerer der im "Methodenkatalog Humanenergethik" in der jeweils gültigen Fassung angeführten Methoden. Der "Methodenkatalog Humanenergethik" wurde gemäß dem Beschluss des
Fachver bandsausschusses des Allgemeinen Fachverbandes des Gewerbes vom 08.06.2006 erstmals in der Fassung des Beschlusses des Fachverbandsobmannes des Allgemeinen Fachverbandes des Gewerbes vom 18.05.2007 publiziert und erklären wir im Sinne dieses Kataloges die Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit zu leisten. Unser Berufsbild
umfasst alle Tätigkeiten der vom Allgemeinen Fachverband der WKÖ erarbeiteten Beschreibung für die Humanenergethik. Die Hilfestellung erfolgt je nach angewandter Methode in unterschiedlichen Schritten und in unterschiedlicher Gewichtung der angeführten Schritte: - Erhebung des energetischen Zustandes (Vorgeschichte) - Erhebung des Vorliegens von Blockaden, Fülle- oder
Leerzuständen der Energieflüsse bzw. Über- oder Unteraktivität des Energiesystems - Beurteilung der erhobenen Zustände unter Verwendung energetischer Hilfsmittel laut Methodenkatalog - Anwendung der energetischen Methoden im Sinne des o.g. Methodenkataloges.
3. Grenzen des Tätigkeitsbereiches:
Wir erklären ausdrücklich gegenüber dem Klienten nicht zur Ausübung von medizinischen Tätigkeiten berechtigt zu sein es und werden von uns keine ärztlichen Berufsfelder abgedeckt, die gemäß gesetzlichen Vorgaben den ärztlichen Berufen, den psychotherapeutischen Berufen, den
physiotherapeutischen Diensten, Massage, Kosmetik (Schönheitspflege) vorbehalten sind; es sei denn, dass wir auch für derartige Tätigkeiten eine gesonderte fachliche Qualifikation und entsprechende gesetzliche Gewerbebescheinigung haben.
4. Hilfestellung:
Die Hilfestellungssitzungen je nach angewandter Methode stellen keine Heilbehandlung dar. Die angewandten Methoden der Humanenergethik dienen ausschließlich zur Harmonisierung, allenfalls Wiederherstellung der Energiefelder. Das im Zusammenhang mit der angewandten Methode durchgeführte Beratungsgespräch stellt keinen Ersatz für eine ärztliche Diagnose oder
sonstige allfällige notwendige Anwendungssmaßnahmen im Sinne der anderen Berufsgruppen vorbehaltenen Tätigkeitsfelder dar. Der Klient erklärt aus freien Stücken die Hilfestellung in Anspruch zu nehmen und sämtliche Angaben im Zusammenhang mit der Erhebung des energetischen Zustandes von sich aus zu tätigen, einerseits um darüber in Kenntnis zu setzen, dass ärztliche
Behandlungen parallel geführt werden oder aber zum Beispiel eine Schwangerschaft vorliegt oder sonstige Beeinträchtigungen, die für die Erfassung des energetischen Zustandes von Wichtigkeit sind. Sofern es aus der angewandten Methode notwendig ist, erlaubt der Klient während der
Hilfestellung/Sitzung allfällige notwendige körperliche Berührungen durchzuführen. Sofern der Klient noch nicht volljährig ist bzw. eine Sachwalterschaft vorliegt, gilt diese Erklärung seitens des
Obsorgeberechtigten, des Sachwalters als eingeräumt, wenn die Hilfestellung von diesen berechtigten Personen angefordert wurde. Wir erklären über jede Hilfestellung/Sitzung und die vom Klienten angegebenen Daten und sonstigen persönlichen im Rahmen der Berufsausübung anvertrauten Informationen Stillschweigen zu bewahren.
5. Vereinbarte Termine:
Soweit vereinbarte Termine für die Hilfestellung vom Klienten nicht eingehalten werden können, müssen diese mindestens zwei Tage im Vorhinein telefonisch oder per Mail abgesagt werden,
damit wir mit anderen Klienten entsprechende Dispositionen vornehmen können.
Sofern eine Absage durch den Klienten nicht längstens vor Ablauf der 48-Stunden-Frist gemacht werden kann, behalten wir uns vor eine Ausfallsgebühr in Höhe von 50% der veranschlagten Kosten des ausgefallenen Hilfestellungstermins in Ansatz zu bringen. Die vereinbarten Kosten für die Hilfestellung/Sitzungen sind – so keine andere Vereinbarung getroffen wird – im Vorhinein zu Beginn
einer jeden Hilfestellung/Sitzung zu bezahlen. Ansonsten gilt eine Zahlungsfrist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt vertragliche Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Dies gilt auch bei unverschuldetem Zahlungsverzug. Sofern eine Mahnung unter Nachfristsetzung notwendig wird, erklärt sich der Mandant bereit, pro Mahnung einen Betrag von EUR 5,00 zu bezahlen.
6. Datenschutzgesetz:
Der Klient willigt ein, dass zum Zwecke der Geschäftsabwicklung in unserer Datenverarbeitungsanlage Name, Anschrift, Umsatz- und Rechnungsdaten, Zahlungs- und Buchhaltungsdaten sowie Bankverbindung gespeichert werden. Datenübermittlungen sind nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und im Geldverkehr vorgesehen. Sämtliche sonstigen Daten werden absolut vertraulich behandelt und soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften anderes vorsehen,
jedenfalls nicht an sonstige Dritte weitergegeben.
humanenergetik
etabliert. qualifiziert. geprüft.
wir humanenergetiker/innen sind die expertInnen im feinstofflichen bereich.
die wahrnehmung als professioneller berufsstand, die steigerung des ansehens und
der wertschätzung der energetischen dienstleistungen,
zählen nun zu den obersten prioritäten dieses qualitätssicherungsprozesses.
eines unserer obersten ziele besteht darin, durch unser berufsbild,
die etablierung von standesregeln und eine freiwillige qualifizierung,
die seriosität der energetischen dienstleistung dauerhaft sicherzustellen.
kontakt
caelestia e.U.
ganzheitliche balance
nicole schwendinger
am garnmarkt 5, 1 og, 6840 götzis
vorarlberg / austria
phone: +43 660 873 5813
mail: caelestia{at}outlook.at
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